Eine professionelle Sanierungsberatung bietet angeschlagenen Unternehmen oftmals eine zweite Chance für einen Neuanfang.
Insbesondere mittelständischen sowie Kleinunternehmen und Selbständigen bietet das StaRUG mit der Sanierungsmoderation eine kostengünstige Chance, das Unternehmen und auch den Unternehmer selbst einfach und geräuschlos zu sanieren, indem mit den Gläubigern oder einem Teil der Gläubiger ein einvernehmlicher Sanierungsvergleich geschlossen wird, der zudem anfechtungs- und insolvenzfest ist.
Das StaRUG bildet den Rechtsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren (Sanierung ohne Insolvenzverfahren).
Für die Unternehmen wird dadurch der Anreiz erhöht, frühzeitig Maßnahmen zur Überwindung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu ergreifen.
Die Nachteile einer Insolvenz, z.B. eines potentiellen Reputationsverlustes, hohe Kosten und Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Geschäftsleitung, werden dadurch vermieden.
Zu beachten ist, dass das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG nur drohend zahlungsunfähigen Unternehmen zur Verfügung steht. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gilt weiterhin die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO.
Drohend ist die Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 2 InsO, wenn dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten (Prognosezeitraum) droht.
Das StaRUG bietet erstmals drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Möglichkeit, die Insolvenz durch einen für alle Beteiligten vorteilhaften Restrukturierungsplan abzuwenden und gleichzeitig eine Sanierung durchzuführen.
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